Infektionsschutzgesetz

Gesundheitsschutz und –förderung ist in erster Linie Sache der Länder und der Kommunen, die auch für die Umsetzung Sorge tragen müssen. Das seit dem 1.1.2001 geltende Infektionsschutzgesetz (IfSG) stellt den Rahmen auf Bundesebene und damit die Grundlage für viele Konkretisierungen dar.

Diese Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes gelten also für alle. Es ist aber anders ausgerichtet als das vorangegangene Bundesseuchengesetz: Während dieses Kontrolle in den Vordergrund rückte, zielt das IfSG weitestgehend auf Eigenverantwortung ab.

Überwachende Institutionen bekommen mehr Aufgaben in der Unterstützung und Beratung von Einrichtungen. Dazu gehören natürlich auch Kindergärten und Schulen als Gemeinschaftseinrichtungen.

Die örtlichen Gesundheitsämter mit ihren Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten und Infektionsschutzabteilungen haben dadurch auch eine andere Rolle zugewiesen bekommen. Wenn Sie also Fragen haben, steht Ihnen der öffentliche Gesundheitsdienst vor Ort zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf und kommen Sie ins Gespräch – im Sinne der Kinder und Mitarbeiter in den Einrichtungen.

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