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Atteste nötig oder nicht: Wann kann mein Kind nach einer Erkrankung wieder in die Kita?

Diese Frage bewegt Eltern häufig und muss verantwortungsvoll beantwortet werden. Beschäftigte in den Einrichtungen nehmen die Verantwortung für den Infektionsschutz der anderen betreuten Kinder und des Personals zu recht auch ernst, sie würden sich oft gern durch ärztliche Atteste absichern. Dies ist jedoch häufig nicht sinnvoll oder nötig.

Die meisten Infektionen im Kleinkindalter sind Virusinfektionen, mehr als die Hälfte der Fälle von Schnupfen und Erkältungserkrankungen sind durch die sogenannten Rhinoviren verursacht. Aber es gibt noch viele andere Viren, die die Kinder krank machen können und zu Fieber, Hals- und Muskelschmerzen, Bauchschmerzen, Husten oder auch Hautausschlägen führen können.

Während der Beschwerden, oft schon vorher,  sind die Kinder ansteckend. Ihr Immunsystem ist mit der Bewältigung der Infektion beschäftigt.

Zu Beginn der Kindergartenzeit gewinnt man den Eindruck, dass das Kind während der Wintermonate fast ununterbrochen krank ist und damit nicht selten die ganze Familie. Ja, das ist so und es lässt sich nicht ändern; 5-8 Infekte pro Jahr sind im Kleinkindalter sogar die Regel. Im Rahmen der Pandemie haben wir aber auch gelernt, dass durch Händehygiene, Abstandsregeln und Mundschutz nicht nur Corona, sondern auch andere Infektionen seltener wurden und die Kinder auch jetzt noch vieles „nachholen“.

Ein krankes Kind sollte nicht in die Kita gebracht werden. Fieber zeigt an, dass sich der Körper mit dem Krankheitserreger auseinandersetzt und davon beansprucht wird. Von Fieber spricht man bei einer Körpertemperatur von über 38,5°C. Zum eigenen Schutz sollte das Kind dann nicht in die Kita, zumal es in dieser Zeit besonders empfindlich für weitere Infektionen sein kann.  Etwa einen Tag vor Beginn der Symptome, dann je nach Virus 3-6 weitere Tage kann es die Erkrankung weiter geben. Auch die Übertragungswege unterscheiden sich: durch die Luft, als Tröpfcheninfektion, über Körperflüssigkeiten und -ausscheidungen, über verunreinigte Oberflächen etc.

Gerade in den Herbst- und Wintermonaten muss man immer wieder erleben, dass das genesene Kind nach einigen Tage in der Betreuung oder Kita wieder erkrankt. Dieses Dilemma kann man nur gemeinsam lösen: Für die normalen Infekte gibt es nach Abklingen der normalen Symptome keinen Grund, die Kita nicht wieder zu besuchen.

Dazu braucht es kein Attest!!! Es verursacht unnötigen Aufwand und kann auch perspektivisch keine Sicherheit bieten. Alle Träger von Kindertagespflege und Kitas werden dringend gebeten, darauf zu verzichten!

Nur bei einigen meldepflichtigen Erkrankungen besteht die Notwendigkeit einer ärztlichen Beurteilung, bevor das Kind wieder die Einrichtung besuchen kann. Diese ausgewählten– eher seltenen – Erkrankungen sind im § 34 des Infektionsschutzgesetzes aufgeführt und erfordern ein „Wiederzulassungsattest“  für den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung. Wir verweisen dazu auf die Wiederzulassungsempfehlungen des RKI.

Bitte helfen Sie mit, dass Kinder- und Jugendärzte nach unkomplizierten Erkrankungsverläufen nicht wieder in Anspruch genommen werden müssen und kranken Kindern helfen können.