Bringen und Abholen: Wann sind Eltern versichert?
Der Bundesverband für Kindertagespflege hat bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nachgefragt, wie der Versicherungsschutz für Eltern der Tageskinder geregelt ist. Folgende Antwort ist eingegangen: Die Eltern können evtl. auf dem Weg zur Tagespflegeperson versichert sein, wenn sie mit ihren Kindern eine Fahr-/Laufgemeinschaft bilden. Hierzu müssen die Eltern aber nach dem Bringen / vor dem Abholen selbst einen Weg zur Arbeit (z. B. Uni, ehrenamtliche Tätigkeit oder andere nach dem SGB VII versicherte Tätigkeit) zurücklegen / zurückgelegt haben (§ 8 Abs. 2 Nr. 2b SGB VII). Der Versicherungsschutz endet mit Durchschreiten der Außenhaustür der Tagespflegeperson und lebt mit Verlassen der Außenhaustür wieder auf. Zuständig ist dann die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse des Arbeitgebers des Elternteils.
Quelle: 3. Newsletter des Bundesverbandes für Kindertagespflege vom 11.10.2017