Ein Pro und Contra zur Impfpflicht
Köln – Angesichts der dramatisch hohen Zahl von Masernerkrankungen in Deutschland hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eine mögliche Impfpflicht für Kinder ins Gespräch gebracht. „Es ist verantwortungslos, wenn Eltern ihre Kinder nicht impfen lassen”, hatte Bahr der Bild-Zeitung gesagt. Ein Pro und Contra zur Impfflicht.
Wolfram Hartmann: Staatliche Fürsorgepflicht
Eine Impfpflicht ist in Deutschland nicht unbekannt. Bis 1976 gab es in Deutschland die Pockenimpfpflicht. Inzwischen sind die Pocken dank der Impfung weltweit ausgerottet. Auch jetzt sieht das Infektionsschutzgesetz in § 20, Abs. 6, bei einer Ausbreitung von Erkrankungen eine mögliche Pflichtimpfung vor.
Bei Masern handelt es sich um eine Virusinfektion mit teilweise schwerwiegenden, oft erst Jahre nach der Erkrankung auftretenden Folgen. Eine wirksame Behandlung von Erkrankten ist nicht möglich. Wissenschaftlicher Standard weltweit ist die Prophylaxe mittels einer gut verträglichen Lebendimpfung. Um die auch von der WHO angestrebte weltweite Ausrottung der Masern zu erreichen, ist eine Durchimpfungsrate von wenigstens 95 Prozent der Bevölkerung anzustreben, denn damit kann ein sogenannter Herdenschutz erreicht werden.
Alle Appelle an die Eltern, ihre Kinder vor dieser Erkrankung mit immer wieder fatalen Folgen durch eine rechtzeitige und komplette Impfung zu schützen, waren bisher nicht hinreichend erfolgreich. Der Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert daher den Nachweis einer vollständigen Impfung vor Aufnahme eines Kindes in eine staatlich finanzierte Betreuungseinrichtung, damit auch solche Kinder vor einer Infektion geschützt werden, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Hier gibt es eine staatliche Fürsorgepflicht (Artikel 24 UN-Kinderrechtskonvention), wenn Eltern nicht alles tun, um ihre Kinder vor gefährlichen Erkrankungen zu schützen. Andere Länder haben uns gezeigt, dass dies gerade bei Masern eine erfolgreiche Methode ist.
Birgitt Bender: Selbstbestimmungsrecht hat Vorrang
Wir haben in Deutschland aus guten Gründen keine Impfpflicht, selbst bei Infektionskrankheiten mit zum Teil schwerwiegenden Verläufen. Das Selbstbestimmungsrecht hat Vorrang, eine Impfung ist stets und zuallererst eine persönliche Abwägung von Nutzen und Risiken. Außerdem käme eine Impfpflicht für den aktuellen Masernausbruch zu spät.
Die Impfquoten (zweimalige Impfung) sind bei den einzuschulenden Kindern zwischen 2000 und 2010 von 19 auf immerhin 92 Prozent gestiegen. Eine sachliche Aufklärung über die individuellen und epidemiologischen Vorteile einer Impfung (ohne Vernachlässigung der möglichen Nebenwirkungen) wird also zu einer weiter steigenden Impfbereitschaft führen – das sollte einer gewissen politischen Gelassenheit das Wort reden. Eine ergebnisoffen geführte Impfberatung beim Hausarzt/der Hausärztin des Vertrauens wird dazu beitragen. Die Schwächung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erweist uns hier übrigens einen Bärendienst, was besonders die Kinder trifft, die auch vom Bildungswesen schlechter erreicht werden.
Das Gegenteil von Vertrauen, nämlich Misstrauen und eine sinkende Impfbereitschaft, bewirken Forderungen nach einer Impfpflicht oder gar nach einem Ausschluss von ungeimpften Kindern aus Schule oder Kindergarten. Und wenn auch noch ein liberaler Bundesgesundheitsminister solche Maßnahmen ins Spiel bringt, dann ist das ein bemerkenswerter Ausdruck von Hysterie und Hilflosigkeit. Wie auch immer die Impfentscheidungen (der Eltern) ausfallen, sie sind zu respektieren. Schließlich ist – neben möglichen akuten Nebenwirkungen – nach wie vor ungeklärt, welche Auswirkungen Impfungen langfristig auf die organismuseigene Immunregulation haben.
Quelle: Newsletter des Deutschen Ärzteblatt vom Montag, 8. Juli 2013