Gemeinschaftsverpflegung in Bildungseinrichtungen für Kinder
Strukturen – Ernährungskonzepte – Anwendung
Mit zunehmendem Übergang der Kinder von der familiären in die institutionelle Betreuung kommt es auch zu einer Verlagerung der Ernährungsverantwortung auf die Einrichtung und damit die Gemeinschaftsverpflegung. Derzeit werden etwa 3,2 Mio. Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren in sog. Tageseinrichtungen (Krippe, Kindertagesstätte, Kindergarten) betreut, etwa 2 Mio. Schüler besuchen eine Ganztagsschule. Verbindliche Vorschriften für die Ernährungsqualität der Gemeinschaftsverpflegung für Kinder existieren in Deutschland nicht. Die mahlzeitenspezifischen Empfehlungen der optimierten Mischkost, z. B. für die warme Mahlzeit, sind in Familie und Gemeinschaftsverpflegung anwendbar. Kinder sollten einmal am Tag eine warme Mahlzeit einnehmen. Mit jedem der gängigen Verpflegungssysteme [Warmanlieferung, Frisch-, (Tiefkühl-)Mischküche, Kühlkost] ist eine Versorgung mit ausgewogenen warmen Mahlzeiten möglich. Ein zusätzliches Angebot kalter (Brot-)Mahlzeiten oder Snacks könnte das nachlassende Interesse älterer Kinder und Jugendlicher an der Warmverpflegung kompensieren. Von einer guten Gemeinschaftsverpflegung können im Sinne der Verhältnisprävention gerade Kinder mit einer ansonsten unausgewogenen Ernährung profitieren.
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Quelle: Monatsschr Kinderheilkd 2012 · 160:1081–1088, DOI 10.1007/s00112-012-2637-1, Online publiziert: 11. Oktober 2012, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2012
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