Gesundheit von Flüchtlingskindern: BZgA stellt Materialien bereit

Die gesundheitliche Aufklärung und Versorgung von Flüchtlingsfamilien stellt Fachkräfte und Ehrenamtliche vor neue Herausforderungen. Insbesondere die sprachlichen Hürden gilt es mit reich bebildertem und mehrsprachigem Material rasch zu überwinden. Auf dem Internetportal www.kindergesundheit-info.de bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nun speziell für die gesundheitliche Information und Aufklärung von geflüchteten Familien zugeschnittene Materialübersichten an.

Die leicht verständlichen Filme, Broschüren, Infoblätter und Internetseiten in vielen Sprachen sind unmittelbar einsetzbar in der Arbeit von ärztlichen Praxen, Familien-/Hebammen, Kita-Fachkräften und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Viele der Infoblätter und Flyer sind zur direkten Weitergabe an Eltern geeignet. In aller Regel stehen die Medien zum kostenlosen Download auf den jeweiligen Internetseiten der verschiedenen Anbieter bereit.

Die Medien behandeln in verschiedenen Sprachen Themen wie die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern, Erkrankungen im Kindesalter, Früherkennung und Impfungen, Zahngesundheit, Aspekte der kindlichen Entwicklung oder den Unfallschutz. Außerdem wurde Material zum Erlernen der deutschen Sprache für Kinder zusammengestellt. Für ärztliche Praxen und Kindertagesstätten sind Informationen zu rechtlichen Grundlagen und mehrsprachige Formulare gelistet.

Ergänzt werden die Themen-Angebote durch Hinweise auf die bildreichen Infografiken und mehrsprachigen Kurzfilme von www.kindergesundheit-info.de.
Die BZgA möchte mit diesem Angebot alle in der Begleitung von geflüchteten Familien engagierten Professionellen und Ehrenamtlichen unterstützen und ihnen die Suche nach geeignetem Aufklärungsmaterial erleichtern.

Die thematisch sortierten Material- und Link-Listen finden Sie unter http://www.kindergesundheit-info.de/fuer-fachkraefte/arbeiten-mit-fluechtlingsfamilien/.

Quelle: Presseinformation der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 20.4.2016