Kinderschutz in Ihrer Einrichtung

Der Schutzauftrag, der im Sozialgesetzbuch SGB VIII in § 8a definiert ist, bringt auch für Kindertageseinrichtungen weitreichende Pflichten mit sich. Für Sie als Leiterin gilt es, diese Anforderungen mit Ihren Mitarbeiterinnen professionell umzusetzen.

  • Wenn Sie Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung haben, gilt es zunächst eine Gefährdungseinschätzung zu machen.
  • Ziehen Sie hierzu möglichst eine erfahrene Fachkraft aus der Jugendhilfe hinzu.
  • Eine Einbeziehung der Eltern ist nur dann richtig, wenn dadurch der Schutz des Kindes gewährleitstet ist.
  • Nach Ihrer Einschätzung informieren Sie das Jugendamt, wenn eine akute Gefährdung besteht.

Kinderschutz geht vor Datenschutz!

Bei einer Kindeswohlgefährdung dürfen Sie Personendaten des Kindes und der Eltern an das Jugendamt weitergeben.

Schwierigkeiten und Risiken bei der Einschätzung

Eine Gefährdungseinschätzung ist immer ein Drahtseilakt. Nicht immer werden Risiken richtig eingeschätzt und Informationen können sich als falsch herausstellen. Auch gilt es, eine gewisse Hemmschwelle gegenüber Eltern – die vielleicht als „harmlos“ galten – zu überwinden. Dennoch sollten Sie sich immer vor Augen halten, dass es um den Schutz des Kindes geht.

  • Zu wenig Personal:
    Ist eine Erzieherin aufgrund der Anzahl der zu betreuenden Kinder wegen Personalmangel überfordert, fehlt oft einfach die Zeit, um einzelne Kinder fachgerecht einzuschätzen
     
  • Mangelnde Qualifikation:
    Um eine Gefährdung als solche einzuschätzen bedarf es fundierter Kenntnisse der kindlichen Entwicklung und der Anzeichen von drohender Gefährdung.
     
  • Druck:
    Handlungsdruck birgt das Risiko, vorschnelle Entscheidungen zu treffen. Zeitdruck verhindert eine genaue Einschätzung und die Suche nach dem Dialog mit den Eltern. Allein der Verdacht einer Gefährdung löst in uns sofort den Drang nach Handeln und Schutz des Kindes aus. Doch kann die bloße Wahrnehmung leicht dazu führen, Situationen zu über- oder unterschätzen.
     
  • Risiko Fehlentscheidung:
    Die identifizieren sich mit dem Kind als potentielles Opfer und werden daher Gefahren aufgrund  Ihrer persönlichen Einstellung wahrnehmen und bewerten. Die Folgen jeden weiteren Handelns müssen Ihnen bewusst sein. Nach einer Einschätzung müssen Sie über das weitere Vorgehen entscheiden. Dies bedeutet, auch mit einer möglichen Fehleinschätzung klar zu kommen.

Quelle: Kindeswohlgefährdung. Erkennen und Helfen. Hrsg. Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V.

Richtig handeln bei Verdacht

  1. Wahrnehmung
    Sie haben aufgrund von Beobachtungen einen Verdacht, der auf drohende Gefährdung oder Vernachlässigung hindeuten könnte.
  2. Das Gespräch mit den Eltern
    Laden Sie die Eltern zu einem Gespräch ein. Lassen sich die Auffälligkeiten nicht klären oder verstricken sich die Eltern in widersprüchliche Aussagen, sollten Sie Ihre Beobachtungen mit Hilfe der Checkliste vertiefen, diese dokumentieren und ein weiteres Vorgehen planen.
  3. Ihre persönliche Einschätzung
    • Kein Hilfebedarf
    • Anhaltspunkte für eine drohende Gefährdung sind erkennbar:

    Nehmen Sie Kontakt mit der Fachberatung auf (Jugendamt, Kinderschutzbund oder Verband). Die Fachberatung wird durch eigene Beobachtungen, Elterngespräche und Hausbesuche  zu einer Einschätzung gelangen und ggf. weitere Maßnahmen einleiten.

Quelle: Newsletter KiTa aktuell vom 29.09.13