Landesjugendämter: Rechte von Kindern als Qualitätsmerkmal von Kitas
Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter verabschiedete auf ihrer 114. Arbeitstagung vom 10. bis 12. April 2013 in Eisenach Empfehlungen zur „Sicherung der Rechte von Kindern als Qualitätsmerkmal von Kindertageseinrichtungen“. Damit konkretisiert sie ihre „Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz“ (Juni 2012) für den Bereich der Kindertagesbetreuung und zeigt vielfältige Partizipationsmöglichkeiten in diesem Handlungsfeld der Kinder-und Jugendhilfe auf. Die Empfehlungen gebenden Verantwortlichen in Landesjugendämtern, Jugendämtern, bei Trägern und auch den Fachkräften selbst viele wichtige Hinweise und Anregungen für eine qualifizierte Umsetzung von Beteiligung vor Ort. Bereits im Jahr 2009 war die Arbeitshilfe „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe“ verabschiedet worden, die in der Praxis auf große Resonanz gestoßen ist.
Diese wird demnächst um weitere Aspekte ergänzt, die sich aus der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes ergeben. Prof. Dr. Dr. Reinhard Joachim Wabnitz stellte die wesentlichen Ergebnisse des 14. Kinder-und Jugendberichts der Bundesregierung vor und rückte dabei die Bedeutung der öffentlichen Jugendhilfe in den Mittelpunkt. Jugendämter sind „die Spinne im gesamten kommunalen Netz“ und „organisatorisches ‚Herzstück’ der Kinder-und Jugendhilfe“, so Wabnitz.
Die Landesjugendämter sind, so formuliert es der Bericht, „unverzichtbare Fachbehörden für einen wirkungsvollen Kinderschutz“, ihre Rolle als „Informations-und Beratungsinstitution gegenüber Fachpraxis und Politik“ solle gestärkt werden.
Die Zweigliedrigkeit der öffentlichen Jugendhilfe unterstütze die Aufgabenwahrnehmung auf Landes- wie auf kommunaler Ebene und müsse unbedingt beibehalten werden. Perspektivisch müssten die Jugendämter zu lokalen strategischen Zentren für Fragen des Aufwachsens, die Landesjugendämter zu fachlichen Kompetenzzentren zur Wahrnehmung von öffentlicher Verantwortung auf Landesebene weiterentwickelt werden.
Um die Bedeutung der Jugendämter auch für eine breite Öffentlichkeit sichtbar werden zu lassen, hat die BAG Landesjugendämter erneut Aktionswochen für Jugendämter ins Leben gerufen, die im Mai und Juni 2013 stattfinden.
Wie schon im Jahr 2011 werden die Jugendämter vor Ort ihr breites Angebotsspektrum präsentieren. Der Schwerpunkt liegt in diesem Jahr insbesondere auf dem Kinderschutz – passend dazu wurde die Broschüre „Kinderschutz: Was Jugendämter leisten“ erarbeitet. Auf Bundesebene werden bei der Veranstaltung „500 Tage Bundeskinderschutzgesetz – Erfolge und Potentiale“ mit Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder am 5.6. in Berlin die Leistungen der Jugendämter im Kinderschutz gewürdigt.
Beschlossen wurde, an der Erarbeitung eines Positionspapiers zur Thematik der Freiheitsentziehenden Maßnahmen festzuhalten. Als Orientierungsgrundlage dient ein Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses Westfalen-Lippe.
Die BAG Landesjugendämter präsentiert sich mit einer neuen Homepage, die inhaltlich und optisch aktualisiert wurde. Alle Veröffentlichungen stehen wie bisher unter www.bagljae.de zur Verfügung.
Quelle: Newsletter der Deutschen Liga für das Kind Nr.: 485 vom 11.06.13
Orginalquelle: Pressemitteilung der BAG Landesjugendämter vom 6.5.2013