Medizinische Bewertung des Babyschwimmens
Im Auftrag der Leitung Medizin der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) wurde das Babyschwimmen anhand vorhandener Literatur von einem Kinderarzt und einem Anästhesisten bewertet:
- Das Untertauchen sollte in den Kursen wegen der Gefahr des Ertrinkens unterbleiben.
- Vor einer Teilnahme am Babyschwimmen sollte eine ärztliche Untersuchung des Säuglings erfolgen und die Eltern sollen über generelle und akute Kontraidndikationen aufgeklärt werden. Die Literatur berichtet z.B. über einen möglichen Zusammenhang zwischen Babyschwimmen und Asthma bronchiale durch Schädigung der Clara-Zellen durch Trichloramin.
- Es ist wissenschaftlich nicht belegt, dass Babyschwimmen Säuglinge zu einer Selbstrettung bei Sturz ins Wasser befähigt.
- Eine kleine Untersuchung zeigte im Vorschulalter gewisse Vorteile für die ehemaligen Teilnehmer am Babyschwimmen.
Quelle: Kinder- und Jugendarzt 45. Jg. (2014) Nr. 2, S. 18