Zunächst sollten die Eltern diese Frage für ihr Kind bei ihrem jeweils behandelnden Kinder- und Jugendarzt ansprechen. Sie muss vorwiegend individuell, d.h. auf dem Boden der jeweiligen Krankheitssituation des Kindes beantworten werden; zu berücksichtigen sind Schwere des Krankheitsbildes, Ansprechen auf unterstützende Maßnahmen und Medikamente, Vorliegen akuter Schübe mit Verschlechterung etc.
Das Baden in gechlortem Wasser kann die Haut gerade bei Neurodermitiskranken deutlich reizen, sie ist in dieser Umgebung auch wesentlich anfälliger gegenüber Austrocknung. Dieser Effekt hängt stark von der Chlor-Konzentration ab und ist bei niedrigen Werten nicht so ausgeprägt. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich beim Bademeister erkundigen, an welchen Tagen das Schwimmbadwasser chloriert wird und den Tag des Schwimmbadbesuchs danach ausrichten, d.h. möglichst großen Abstand wählen. Eine bedeutsame Erhöhung des Infektionsrisikos ist damit nicht verbunden.
Die Wirkungen des Chlors können durch verschiedene Pflegemaßnahmen weiter verringert werden. Neurodermitiskinder müssen also in der Regel nicht auf den Schwimmbadbesuch verzichten!