Vollständiger Impfschutz nach den STIKO-Empfehlungen
… als Voraussetzung für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Die Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin fordert
- die Bundesregierung auf, das Infektionsschutzgesetz dahingehend weiter zu entwickeln, dass der Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung nur dann zulässig ist, wenn Kinder und Jugendliche über einen altersgemäß vollständigen Impfschutz zumindest gegen die unmittelbar von Mensch zu Mensch übertragbaren Infektionskrankheiten Diphtherie, Pertussis, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis B, Poliomyelitis, Pneumokokken, Meningokokken Gruppe C, Masern, Mumps, Röteln und Varizellen nach den Empfehlungen der STIKO verfügen, sofern keine Kontraindikationen bestehen,
- die Länder auf, zur Verbesserung des Impfschutzes in ihren Gesetzen zur institutionellen Betreuung in Kindertageseinrichtungen einheitliche Regelungen zur verbindlichen ärztlichen Überprüfung des Impfstatus und Hinwirken auf Komplettierung vor der Aufnahme sowie zur Dokumentation des Impfschutzes in den Einrichtungen aufzunehmen,
- die Länder auf, die Aufklärung der Eltern über Infektionskrankheiten und altersgerechten Impfschutz nach § 34 Infektionsschutzgesetz flächendeckend und kontinuierlich umzusetzen, Eltern auf ihre Verantwortung hinzuweisen, die sie durch die Impfung des Kindes für ihr Kind und das Gemeinwohl übernehmen und auf eine konsequente Durchführung der Standardimpfungen hinzuwirken,
- die Landesärztekammern auf, den Beschluss des 109. Deutsche Ärztetages 2006 umzusetzen und rechtliche Schritte gegen Ärztinnen und Ärzte einzuleiten, die mit ihrem Verhalten gegen das Gebot der ärztlichen Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflicht verstoßen,
- die Eltern auf, das Recht der elterlichen Sorge zum Wohl des Kindes auszuüben und ihr Kind durch Impfungen vor vermeidbaren schweren Infektionskrankheiten zur schützen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier (PDF, 81 KB)