FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Kindergesundheit im Kita-Alltag

Gerne stehen wir Ihnen als Experten zur Verfügung, wenn Sie etwas wissen möchten, das Sie bisher nicht auf dieser Seite gefunden haben. Haben Sie Fragen

  • zur Entwicklung des Kita- oder Krippenkindes,
  • zu seinem Verhalten,
  • zum Umgang mit akut aufgetretenen Gesundheitsproblemen,
  • zur Gesundheitsunterstützung und Prävention im allgemeinen,
  • zur Inklusion oder
  • zu einem anderen Thema, das sich auf Gesundheit und Entwicklung in der Frühen Betreuung (Krippe und Kita) bezieht,

dann richten Sie diese gerne an unsere Geschäftsstelle (kontakt@buendnis-kjg.de). Von dort aus wird sie an ein Mitglied der Kommission weitergeleitet, das für die Beantwortung am besten erscheint. Dies erfolgt natürlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – ebenso die Übermittlung der Antwort direkt an Sie.

In unserer kleinen Kita sind erkältete Kinder derzeit quasi der Normalzustand, so dass manche Eltern meinen, ihre Kinder mit einer morgendlichen Temperatur von 38°C (und Fieberzäpfchen) in die Einrichtung geben zu können und das Kind erst abholen möchten, wenn es 39°C hat. Den Gegenpol bilden Eltern, die häufig mit ihrem kranken Kind zu Hause bleiben, finanzielle und Karriereeinbußen hinnehmen und meinen, dass Kinder mindestens zwei Tage fieberfrei sein müssen, bevor sie wieder in die Einrichtung kommen. Von beiden Seiten müssen die Kolleginnen manchmal böse Blicke hinnehmen, ohne klar formulieren zu können, was geht und was nicht. Können Sie uns Argumentationshilfen für die Gespräche mit den Eltern geben?

Die Frage der Betreuung eines fiebernden Kindes in der Kita ist nicht ohne Beachtung von Grenzbereichen und weiteren Symptomen zu beantworten.

Grundsätzlich gilt, dass die Kita-Betreuung sich auf gesunde Kinder bezieht!

Temperaturen bis 37,5° C gelten als normal, darüber bis 37,9° C als erhöht und erst ab 38° als Fieber. Ob ein Kind mit einer Körpertemperatur von wenig über 38° C als krank zu bezeichnen ist, hängt vom Allgemeinzustand und eventuell von weiteren Krankheitszeichen ab. Zeigt das Kind kaum Veränderungen in seinem Spiel- und Bewegungsverhalten und bestehen nur leichte weitere Krankheitszeichen (z.B. geringer Schnupfen) könnte man sich für einen Verbleib in der Kita entscheiden. Die Verantwortung dafür trägt die Kita-Leiterin in der Regel in Absprache mit der Betreuerin des Kindes.
Sinnvoll zu diesem Thema ist die Formulierung eines Passus zu diesem Thema im Aufnahme- oder Betreuungsvertrag.
Es ist unabdingbar, dass auch solche Hinweise eine Einzelfallentscheidungen erfordern.

Zum Thema „Fieberzäpfchen“ muss berücksichtigt werden, dass deren Einsatz, wegen der positiven Wirkung auf die Infektabwehr durch das Fieber erst ab Temperaturen von über 39° C zum Einsatz kommen sollten. Weiterhin ist zur Einschätzung der konkreten Fiebersituation wichtig, dass eine Senkung der Körpertemperatur 30 bis 60 Minuten nach Verabreichung eines Fieberzäpfchens 1 – 2° C niedriger liegen kann.

Zusammenfassend kann zum Thema der Betreuung von fiebernden Kindern in Kitas empfohlen werden:

  • Bei Kindern mit einer Körpertemperatur von um 38° C ohne weitere deutliche Beeinträchtigungen und ohne Fieberzäpfchen ist eine Betreuung in der Kita möglich.
  • Körpertemperaturen (ohne Fieberzäpfchen) von 39° und darüber mit deutlichen Krankheitszeichen bedürfen einer familiären Betreuung.
  • Die Entscheidung darüber obliegt der Leiterin der Kita.
  • Eine Formulierung zu diesem Thema im Betreuungsvertrag ist sinnvoll.

Ab wann darf ein Kind, welches dünnflüssige Durchfälle, Erbrechen und Fieber hatte, wieder in unseren Kindergarten?

Sofern nicht regionale Vorgaben durch Ihr Gesundheitsamt bestehen, darf das Kind, wenn es wenigstens einen Tag fieberfrei ist, nicht erbricht und normal häufig Stühle entleert, wieder in die Tageseinrichtung. Die Stühle müssen noch keine normale Konsistenz haben, sondern dürfen auch noch breiig sein. Das Kind muss normale Nahrung zu sich nehmen können.

Nach einem Krankenhausaufenthalt wurde bei einem Kind eine Besiedelung mit dem Keim MRSA festgestellt. Darf das Kind weiterhin die Gemeinschaftseinrichtung besuchen? Wenn ja: Was ist zu beachten?

Grundsätzlich rechtfertigt die Tatsache, das ein Kind MRSA*-Träger ist, keinen Ausschluss vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung. Immerhin muss man davon ausgehen, dass es auch im Kindergartenalter nicht wenige unerkannte Keimträger gibt.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Übertragung des Keims wirksam zu vermeiden ist. Dazu sind einige Schutzmaßnahmen erforderlich, z.B.:

  • konsequente Händehygiene der Erzieher und Bezugspersonen nach Umgang mit Körperausscheidungen;
  • Händewaschen des Kindes vor gemeinsamen Mahlzeiten oder vor Gruppenaktivitäten mit häufigem Händekontakt;
  • bei Erkältung / Husten / Singen räumliche Distanzierung des Betroffenen;
  • bei kleinen Kindern: kindbezogen Bereitstellen von Spielzeug, das in den Mund genommen wird.

Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, die Übertragung des Keims auf Kinder und Betreuer mit Risikofaktoren zu minimiren, desgleichen auf gefährdete Personen im häuslichen Umfeld. Zu Risikoträgern gehören vor allem Menschen mit Hautnetzündungen, offenen Wunden oder unter abwehrschwächender Behandlung. Dem betroffenen Kind ermögllichen sie zudem weiterhin soziale Kontakte und Teilhabe an den Gemeinschaftsaktivitäten. Es kann auch erwogen werden, das Kind mit einem speziell dafür geeigneten Medikament zu "sanieren", d.h. die Keimbesiedelungmedikamentös anzugehen. Dies ist jedoch nicht immer unproblematisch und dauerhaft möglich und letztlich eine kinderärztliche Entscheidung.

Generell wird empfohlen, sich in einer solchen Frage vom örtlichen Gesundheitsamt beraten zu lassen. Die Besonderheiten der Einrichtung, die zUsammensetzung der betreuten Kinder (Altersspektrum, ggf. Behinderungen) und die realistischen Möglickeiten der Erzieher, notwendige Maßnahmen umzusetzen, werden dabei berücksichtigt und davon unterstützende Vorschläge abgeleitet sein. Auf jeden Fall macht es Sinn, sich fachliche und sachliche Informationen zum eigenen Vorgehen heranzuholen und darüber hinaus Eltern zu informieren.

*MRSA = multiresistenter Staphylococcus aureus, d.h. bekanntester Krankenhaus Problemkeim; verursacht häufig langwierige Wundheilungsstörungen und Infektionsketten; spricht schlecht oder gar nicht auf herkömmliche Antibiotika an.

 

Giftnotrufzentralen (Liste der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

Welche Maßnahmen sind bei Verdacht auf Vergiftung bei Kleinkindern notwendig?

Ruhe bewahren! Auch den geringsten Verdacht sehr ernst nehmen!

Zeigt das Kind Anzeichen von Gesundheitsstörungen, wie z.B. Schläfrigkeit, Bewusstseinsveränderungen, Sprach- oder Gangstörungen, Erbrechen: sofortigen Transport (Notarztwagen) in eine Klinik veranlassen.

Ist das Verhalten des Kindes völlig unauffällig: Information über zuständige Giftnotzentrale einholen. Die aktuelle Telefonnummer sollte an präsenter Stelle aushängen.

Gleichzeitig sollte der Versuch des Auslösens von Erbrechen unternommen werden. - Nicht bei bewusstseinsgetrübten Kindern und bei Verdacht auf säurehaltige Mittel! - Dazu wird versucht, dem Kind größere Mengen an gesüßtem Wasser zu verabreichen.

Anschließende vorsichtige Rachenreizung mit einem Löffelstiel führt meist zum Erbrechen. Es muss dabei beachtet werden, ob wegen unbeherschbarer Unruhe des Kindes und damit einer Gefahr des Einatmens von Erbrochenem davon Abstand zu nehmen ist.

Niemals Salzwasser oder Milch verabreichen!!!

Bei Transport in die Klinik sind Reste und der Behälter des Vergiftungsstoffes bzw. Pflanzenproben oder Erbrochens mitzugeben.

Mir ist klar, das sehr viele Keime über die Hände übertragen werden. Wie vermittelt man Kindergartenkindern, warum Händewaschen wichtig ist und wie man das richtig macht?

In der Tat ist Händehygiene die wichtigste und zugleich einfachste Maßnahme zur Infektionsverhütung. Ihr Gedanke, das Händewaschen schon im Kindergartenalter in die Gesundheitsfrüherziehung einzubringen, ist von daher sehr begrüßenswert. Schon in diesem Alter lässt sich der Grundstein für Hygienebewusstsein legen und entsprechendes Verhalten einüben und konditionieren.

Für das Thema wirksames Händewaschen - oder auch kindgerechstes Händedesinfizieren - gibt es ein kindgerechstes Hilfsmittel: ein fluoreszierendes Händedesinfektionsmittel, das im Schwarzlicht sichtbar ist. Wenn sich Kinder damit die Hände gereinigt haben und sie in den "Zauberkoffer" mit der Schwarzlichtröhre stecken, sehen sie genau, wo das Reinigungsmittel hingelangt ist und eben auch, wohin nicht. Keime, die an diesen Stellen, den Benetzungslücken, vorhanden sind, werden nicht erfasst.

Dieser UV-Koffer mit Schwarzlichtröhre wurde für eine Mitmachaktion: Händewaschen, na klar! im Landkreis Ahrweiler vom Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn entwickelt. Informationen zu diesem Projekt sind unter www.hygiene-tipps-fuer-kids.de abrufbar.

Übrigens: es ist gar nicht so schlecht, die Prüfung mit dem Zauberkoffer auch einmal bei sich selbst vorzunehmen...

Jedes Kind hat sein eigenes personenbezogenes Handtuch. Allerdings wird bei jedem Händewaschvorgang der acht Kinder Wasser in das Waschbecken eingelassen. Dann waschen sich alle Kinder hierin ihre Hände nacheinander.

Auch im Kindergarten ist die Keimübertragung über kontaminierte Hände ein wesentlicher Übertragungsweg. Richtiges Händewaschen einzuüben und zu konditionieren, gehört mit zu den frühesten „gesundheitspädagogischen“ Aufgaben der Erzieherinnen. Diese haben sich in Ihrer Einrichtung sicherlich auch viele Gedanken gemacht: personenbezogene Handtücher sind schon mal ein wesentlicher Aspekt (auch wenn grundsätzlich Einmalpapier hygienisch noch besser wäre). Ich gehe aber mit Ihnen konform, dass die gemeinsame Benutzung von im Waschbecken stehendem Wasser durch acht Kinder zwar Wasser sparend, aber unter Hygienegesichtspunkten nicht empfehlenswert ist. Ich kenne keinen Hygieneplan, der das so beschreibt, sondern immer von Waschen unter fließendem Wasser spricht.

In unserer Gruppe ist ein 18-Monate altes Kind, welches noch nicht laufen kann, kein Wort spricht und sich für andere Kinder oder Bilderbücher kaum interessiert. Was sollen wir den Eltern sagen?

Sie machen sich zu recht Sorgen um die allgemeine Entwicklung dieses Kindes. Es besteht offensichtlich ein allgemeiner Entwicklungsrückstand. Zunächst sollten Sie mit den Eltern sprechen und klären, ob diese das Problem auch so sehen und od ggf. bereits diagnostische Schritte bzw. Fördermaßnahmen eingeleitet wurden.

Eine Vorstellung beim Kinderarzt oder einer Förderstelle ist dringend zu empfehlen. Möglicherweise könnte das Kind auch von einer Integrationshilfe im Kindergarten profitieren. Diese muss von den Eltern beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Die 14 Monate alte Nina ist seit 3 Wochen in der Kita. Wir beobachten, dass sie immer wieder allein in einer Ecke sitzt, schaukelnde Bewegungen macht, abwesend erscheint, schwitzt und im Gesicht rot anläuft. Was ist zu tun?

Bei wiederholten bewegungs- oder Verhaltensauffälligkeiten ist es sehr hilfreich, das Kind in dieser Situation z.B. mit einer Handykamera zu filmen. Dies hilft Eltern und insbesondere behandelnden Ärzten sehr, die Symptome einzuordnen.

Im geschilderten Fall könnte es sich um sogenannte Autostimulation (Masturbation) handeln, die in diesem Alter gelegentlich auch bei ganz normal entwickelten Kindern auftritt.

Die Eltern sollten informiert werden und das Kind dem Kinderarzt vorstellen, um andere oder zusätzliche, behandlungsbedürftige Probleme zu erkennen bzw. auszuschließen.

Darf ein 4-jähriges Kind noch einnässen?

Ungefähr 15% der Kinder im 4. Lebensjahr sind noch nicht vollkommen sauber. Dies betrifft Jungen häufiger als Mädchen. Die Ursache ist in den allermeisten Fällen nicht krankheitsbedingt, sondern lediglich ein langsamerer Reifungsprozess. Deswegen besteht in dieser Situation, wenn keine weiteren Auffälligkeiten vorhanden sind, kein Grund zur Besorgnis. Nur wenn z.B. ein sehr häufiges Wasserlassen oder Schmerzäußerungen beim Wasserlassen beobachtet werden bzw. das Kind bereits schon über längere Zeit trocken war, sollte der Kinderarzt konsultiert werden.

Wenn das Einnässen die einzige Auffälligkeit ist, kann man beruhigt bis ca. 1/2 Jahr vor der Einschulung abwarten. Dann sollte jedoch in jedem Fall das Kind einem Kinderarzt vorgestellt werden.

Bis dahin ist es wichtig keine dressierende Sauberkeitserziehung oder Bestrafungen durchzuführen. Damit kann die Situation infolge enstehender Minderwertigkeitskomplexe beim Kind und das Einüben eines Ablaufes beim Wasserlassen die Situation sehr negativ beienflusst werden.

Auch wenn es noch so schwer fällt, ist Gelassenheit, ein liebevoller Umgang und die Vermittlung einer positiven Entwicklung angezeigt.

Ein 2 ½-jähriger Junge verhält sich anderen Kindern gegenüber aggressiv. Die Regeln der Gruppe erkennt er nicht an. Welche Hilfe können wir bekommen?

Zunächst sollten Sie mit den Eltern gemeinsam überlegen, ob es Erklärungen für diese Störung des Sozialverhaltens gibt. Ist das Kind überfordert? Gibt es Probleme zwischen einzelnen Kindern in der Gruppe? Wie ist die Situation zu Hause?

Sie sollten an die bewährten pädagogischen Prinzipien Ihrer Einrichtung festhalten. Falls sich das Verhalten des Kindes nach überschaubarer Zeit nicht ändert, sollten Sie gemeinsam mit den Eltern fachkundige Hilfe in die KITA holen (Beobachtungen in der Gruppe durch heil- oder sonderpädagogische Dienste) oder an externe Stellen verweisen (z.B. Frühförderstelle, Psychologische Beratungsstelle, Kinderarzt, Jugendamt).

Das Portal StarkeKids liefert Informationen zu den Ursachen aggressiven Verhaltens und gibt BetreuerInnen Tipps, wie man mit Aggressionen bei Kita-Kindern umgehen kann.

StarkeKids: 11 Tipps zum Umgang mit aggressiven Kindern

In den letzten 6 Monaten haben wir bei einem 2 jährigen Jungen mehrmals eine Situation erlebt, indem nach einer heftigen „Schreiattacke“ ein kurzes Aussetzen der Atmung mit geringer Blauverfärbung des Gesichtes aufgetreten ist. Mit einem kräftigen Atemzug ist diese Situation nach ca. 1 Minute spontan beendet. Gibt es gesundheitliche Gefahren für das Kind? Wie sollen wir uns verhalten?

Es gibt Kinder, die sich bei Schmerz oder Ärger momentan „Wegschreien“ und bewusstlos werden.

Etwa fünf Prozent der Kinder im Alter zwischen sechs Monaten und fünf Jahren leiden unter sogenannten respiratorischen Affektkrämpfen. Am häufigsten treten sie erstmals zwischen dem ersten und zweiten Lebensjahr auf – bei manchen Kindern dann nur vereinzelt, bei den meisten aber mehrfach, über einen längeren Zeitraum. Jungen sind häufiger betroffen als Mädchen.

Bei einem Affektzustand (Zorn, Wunschverweigerung) schließt sich der Kehldeckel und die Stimmritze, damit ist der Atemweg verlegt und es kommt zur Apnoe (Atemstillstand). Es tritt eine Blauverfärbung der Haut auf und das Kind fällt schlaff und ohnmächtig zusammen. Sehr vereinzelt werden leichte Muskelkrämpfe beobachtet. Infolge des Sauerstoffmangels im Blut kommt es zur Kohlensäureüberladung, welche einen sehr kräftigen Reiz auf das Atemzentrum auslöst, der Verschluss im Kehlkopf löst sich daraufhin, das Kind atmet wieder und kommt zu sich.

Meist hilft hier rasch dem Kind mit einem kalten Waschlappen über das Gesicht zu streichen. Keine Panik! ( „kontrollierte Vernachlässigung“). Je mehr sich die Bezugsperson aufregt und die Durchsetzung von Wünschen und Forderungen des Kindes nachgibt besteht hohe Wiederholungsgefahr.

Eine Vorstellung beim Kinder- und Jugendarzt sollte bei mehrfacher Wiederholung erfolgen.

Manchmal ist auch zur Beruhigung von Eltern und Erzieherin eine ärztliche Konsultation nach dem ersten Auftreten sinnvoll. Diese kann zur Beruhigung der Bezugspersonen beitragen und dient einem sehr nützlichen, gelassenen Auftreten in solchen Situationen.

Die Eltern des 20 Monate alten Robin berichten, dass bei ihrem Sohn in der Klinik vor kurzem die Diagnose einer Epilepsie gestellt wurde. Was ist in der Kita zu beachten?

Viele Kinder mit Epilepsie können dank wirksamer Medikamente ein ganz normales Leben führen, auch in der Kita.

Im Einzelfall ist das Vorgehen je nach Art, Schwere und Häufigkeit der Anfälle etwas unterschiedlich. Sprechen Sie mit den Eltern, die vom Arzt informiert sein sollten. Lassen Sie sich eine schriftliche Einwilligung geben, um mit den behandelnden Spezialisten (in der Regel Neuropädiater) zu telefonieren, sofern nach dem Gespräch mit den Eltern Fragen offen bleiben.

Falls ein Kind Anfälle mit Bewusstseinsstörung erleiden könnte, sollte das Kind nicht in die Höhe über 1-1,5 Meter klettern und nicht unbeaufsichtigt ins Wasser. Länger dauernde Anfälle erfordern die Gabe eines Notfallmedikamentes, das Sie nach Absprache mit den Eltern auch in der Kita geben dürfen. Sollte ein Anfall nach ca. 5 Minuten noch nicht aufgehört haben, ist es sinnvoll, den Notarzt zu rufen. Die nötige Telefonnummer sollte für alle Bezugspersonen in der Kita greifbar sein.

In unserer Gruppe ist ein 2-jähriger Junge, der erst wenige Worte spricht. Sollte er Logopädie erhalten?

Üblicherweise sprechen Kinder im Alter von 2 Jahren mindestens 50 verständliche Einzelworte. Sie formulieren auch Zweiwort- , oft Dreiwortsätze. Etwa die Hälfte der Kinder, die weniger als 50 Wörter mit 2 Jahren sprechen, holen diesen Rückstand bis zum 3. Geburtstag auf (late talker).

Bei dem Jungen sollte eine fachärztliche Überprüfung des Hörvermögens und des allgemeinen Entwicklungsstandes erfolgen. Die Förderung der Sprachentwicklung sollte in Elternhaus und KITA erfolgen. Es gibt verschiedene wirksame Programme zur Sprachförderung in diesem Alter (z.B. Heidelberger Elterntraining). Zwischen dem 2. und 3. Geburtstag ist nur in Ausnahmenfällen (insb. mundmotorische Probleme) eine logopädische Behandlung erforderlich.

Wir haben den Eindruck, dass Manuela mit 18 Monaten schwer hört. Wie können wir dies feststellen und welche Konsequenzen ergeben sich?

In der Regel werden in Deutschland bei allen Kindern kurz nach der Geburt die Hörleistungen überprüft. Dabei werden die sogenannten otoakustischen Emissionen (OAE) gemessen. Fast alle Entbindungsstationen und niedergelassene Kinderärzte verfügen über entsprechende Geräte. Trotzdem ist es sinnvoll bei Verdacht auf eine Schwerhörigkeit dies intensiv zu beobachten.

Machen Sie Geräusche mittels eines Glöckchens oder durch Händeklatschen außerhalb des Gesichtsfeldes des Kindes. Wenn bei wiederholten Versuchen, auch mit anderen Geräuschen, das Kind darauf überhaupt nicht reagiert, besteht der Verdacht einer Hörstörung. Dann ist die Vorstellung beim Kinderarzt notwendig, da eine Hörstörung die allgemeine und insbesondere die Sprachentwicklung des Kindes negativ beeinflussen kann.

In unserer Kita sind immer wieder Kinder mit Migrationshintergrund, die kein Wort Deutsch sprechen. Untereinander sprechen sie türkisch oder russisch und lernen so kein richtiges Deutsch. Wie sollen wir damit umgehen?

Kinder mit Migrationshintergrund sollen in ihrer Familie zunächst ihre Muttersprache lernen. Wenn sie diese fehlerfrei beherrschen, haben sie die beste Grundlage für den Erwerb von Deutsch als Zweitsprache in der Kita. In der Kita sollte mit allen Kindern deutsch gesprochen werden, damit sie bis zur Einschulung die deutsche Sprache möglichst fehlerfrei beherrschen. Dem widerspricht nicht eine Wertschätzung der Herkunftssprache der Kinder, die in begrenztem Rahmen im Kindergarten zugelassen oder sogar aktiv unterstützt werden kann.