Aufnahme chronisch kranker oder behinderter Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen

Aufnahme chronisch kranker oder behinderter Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen

Seit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention im Dezember 2008 besteht das Ziel, die volle Teilhabe von Menschen/Kindern mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen in allen Bereichen der Gesellschaft zu ermöglichen. Für Kinder mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen gilt daher, dass sie Regeleinrichtungen besuchen können und sogar ein Recht darauf haben. Folgende Voraussetzungen sind dafür notwendig:

  • Ein ärztliches Gutachten, das die Art und die Schwere der Behinderung oder Erkrankung feststellt
  • Gute räumliche und hygienische Bedingungen in den Einrichtungen
  • Adäquate, kompetente Förderung des betroffenen Kindes bei guter Pflege und Versorgung
  • Förderung der Sozialkompetenz der gesunden Kinder
  • Gute Kooperation der beteiligten Systeme (Jugendhilfe-Gesundheitshilfe-Behindertenhilfe)

Die Behindertenrechts-Konvention (www.institut-fuer-menschenrechte.de) ermöglicht grundsätzlich allen Kindern einen Besuch in Regeleinrichtungen. Eine Selektion sollte es nicht mehr geben und die Integration/Inklusion muss gewährleistet sein. Dies stellt eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar.

Eine besondere Vorgehensweise, Kompetenz und Sorgfalt bedarf es, wenn unter dreijährige Kinder mit Behinderung oder chronischer Erkrankung in Regel-Kindertagesstätten aufgenommen werden.

Das Wohlergehen des Kindes in der Einrichtung muss das oberste Ziel der Integration sein. Neben einer adäquaten räumlichen und personellen Ausstattung, sollte es dort alles, was es an pflegerischen oder sonstigen speziellen Aufwendungen und Förderungen braucht, bekommen.

Die Eltern sind aufgefordert, wenn sie eine solche Integration ihres Kindes wünschen, nach Vorgesprächen mit der vorgesehenen Einrichtung, einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach SGB XII § 53 meist an das zuständige Sozialamt zu richten.

Nach wie vor besteht (noch) die Möglichkeit, das Kind in einer Sondereinrichtung, die meist den Sonderschulen zugeordnet sind, anzumelden. Es macht sicher Sinn sich im Vorfeld zu beraten. Diese Beratung bieten Frühförderstellen, aber auch Kinder- und Jugendärzte und SPZ s (Sozialpädiatrische Zentren) an.

In der Regel werden Ärzte des Gesundheitsamtes zu Feststellung der Behinderung in Form eines Gutachtens beauftragt. Es muss eine wesentliche Behinderung oder eine drohende wesentliche Behinderung nach §53 Abs.1 Satz 1 oder 2 SGB XII vorliegen, um einen Anspruch auf Eingliederungshilfe geltend zu machen.

Sollte es sich um eine seelische Behinderung handeln, ist in jedem Fall das Jugendamt zuständig. Dies wird aber bei unter 3 Jährigen nur äußerst selten der Fall sein.

In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Verfahrenswege. In Stuttgart z.B. ist das Gesundheitsamt zuständig. Hier hat das Sozialamt die Federführung des Integrationsverfahrens an den Sozialdienst des Gesundheitsamtes übergeben. In Berlin ist das Jugendamt zuständig.

Wenn die Feststellung einer wesentlichen Behinderung oder einer drohenden wesentlichen Behinderung getroffen ist, wird es in der Regel Gespräche in der entsprechenden Einrichtung geben (in Stuttgart ein „runder Tisch“ mit allen Beteiligten). Hier wird dann ein sog. Hilfeplan erstellt und der zeitliche Umfang der erforderlichen Hilfe und die Qualität festgelegt. Meist findet nach einem Jahr eine Überprüfung statt.

Bei dem ganzen Verfahren ist die enge Vernetzung/Kooperation des pädagogischen mit dem medizinischen System wichtig. Seitens der Gesundheitshilfe sind es die behandelnden Kinder -und Jugendärzte, die Kinderklinik, das Sozialpädiatrische Zentrum, der Kinder- und jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes, die Therapeuten, die interdiziplinäre Frühförderstelle, die mobile Kinderkrankenpflege , die Diätassistentinnen etc. und seitens der Jugendhilfe sind es die Einrichtungsträger, die Erzieherinnen und die sonderpädagogischen Frühförderstellen.

Bei bestimmten Erkrankungen wie z.B. Epilepsie, Zöliakie, Diabetes, schweren Allergien ist eine Schulung durch medizinische Fachkräfte für das gesamte Personal der entsprechenden Einrichtung sinnvoll.

Die Praxis zeigt, dass chronisch kranke oder behinderte Kinder, die in Regeleinrichtungen integriert werden sollen, immer jünger werden. Hier ist die Einbeziehung der behandelnden Ärzte besonders wichtig. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass die Medikamentengabe individuell für jedes Kind durch die Verordnung des Arztes geregelt sein muss.

Noch ein nicht zu vergessender Punkt ist, das Ziel der Integration zu betrachten. Hier ist es wichtig zunächst die Bedürfnisse des entsprechenden Kindes zu berücksichtigen und ihm die bestmögliche Betreuung und Förderung zukommen zu lassen, aber auch die Teilhabe an der Gemeinschaft zu gewährleisten. Hier geht es nicht nur um das Kind selbst, sondern auch um die anderen Kinder, die den Umgang mit der Besonderheit dieses integrierten Kindes erlernen sollten. Die Erzieherinnen können dies mit besonderem pädagogischen Geschick, z.B. wenn ein Kind wegen einer Zöliakie kein Getreide essen darf.

Es dürfen keine Diskriminierungen vorkommen. Hier ist neben der Mitarbeiterführung auch die Elternarbeit gefragt. Die Eltern gesunder Kinder sollten für die besonderen Belange der Kinder mit bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen sensibilisiert werden. Dies ist auch eine Chance, Sozialkompetenzen zu entwickeln und der Einrichtung ein besonderes Profil zu geben.

Linktipps

Gute Informationen über verschiedene Erkrankungen und Behinderungen finden sie auf www.kindernetzwerk.de. Hier werden erstens die Krankheiten beschrieben, aber auch auf Selbsthilfegruppen und auf rechtliche Möglichkeiten hingewiesen.

Weitere Informationen zu Krankheiten im Kindesalter sind auf www.kinderaerzte-im-netz.de zu erhalten.

Zur Eingliederungshilfe geben die örtlichen Bezirksämter oder der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des örtlichen Gesundheitsamtes Auskunft.

Eltern, die Fragen zum Thema Inklusion haben, möchten wir auf ein Buch von Ulrich Heimlich „Gemeinsam von Anfang an. Inklusion für unsere Kinder mit und ohne Behinderung“ (Reinhardt-Verlag)  aufmerksam machen.